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Mobile Sauna im Wendland
Fasssauna Verleih in Gartow

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Hermann Fohrmann, Mobile Sauna im Wendland, Am Ortfeld 12, 29471 Gartow (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung einer mobilen Fasssauna sowie des dazugehörigen Zubehörs.

Mit der Buchung erklärt sich der Mieter mit der Geltung dieser AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung einverstanden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der mobilen Sauna und des Zubehörs auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Buchungsanfrage abzugeben.

2.2 Mit dem Absenden der Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.

2.3 Der Mietvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter, insbesondere per E-Mail, zustande. Voraussetzung für die Bestätigung ist die Verfügbarkeit der Sauna im gewünschten Mietzeitraum.

3. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Mietpreise.

3.2 Der Vermieter wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Daher wird in den Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

3.3 Die Miete ist, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, spätestens bei Übergabe der mobilen Sauna zur Zahlung fällig.

3.4 Es gelten die jeweils auf der Website angegebenen Mietzeiträume und Preismodelle. Diese können insbesondere folgende Varianten umfassen:

4. Eigentum und Nutzung des Mietgegenstandes

4.1 Die mobile Sauna sowie sämtliches mitvermietetes Zubehör bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.

4.2 Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand zu verkaufen, zu verpfänden, unterzuvermieten oder dauerhaft Dritten zur Nutzung zu überlassen.

4.3 Eine Nutzung durch Dritte im Rahmen der vereinbarten privaten Nutzung ist zulässig. Der Mieter bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Nutzung und den sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand verantwortlich.

5. Übergabe und Rückgabe

5.1 Die Übergabe bzw. Lieferung der mobilen Sauna erfolgt zu dem zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Zeitpunkt.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe bzw. Lieferung am ersten Miettag und die Rückgabe bzw. Abholung am letzten Miettag zu den jeweils vereinbarten Zeiten.

5.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

5.4 Der Mietgegenstand ist nach Beendigung der Mietzeit vollständig und grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde, unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Nutzung.

5.5 Der Mieter verpflichtet sich, die Sauna und das mitvermietete Zubehör pfleglich zu behandeln und entsprechend den vom Vermieter mitgeteilten Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu verwenden.

6. Pflichten und Verantwortlichkeit des Mieters

6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die mobile Sauna ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu nutzen.

6.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sauna nur unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften betrieben wird.

6.3 Die Nutzung des Saunaofens und sonstiger technischer Einrichtungen darf nur entsprechend den Anweisungen des Vermieters erfolgen.

6.4 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Schäden, Funktionsstörungen oder sonstige Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes zu informieren.

6.5 Eine Weitervermietung der mobilen Sauna oder eine gewerbliche Nutzung durch den Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

7. Schäden und Haftung des Mieters

7.1 Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietzeit durch eine schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten oder durch eine unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung entstehen.

7.2 Für normale, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzungserscheinungen haftet der Mieter nicht.

7.3 Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige unsachgemäße Behandlung des Mietgegenstandes verursacht werden.

7.4 Nach Rückgabe des Mietgegenstandes festgestellte Schäden werden dem Mieter mitgeteilt. Die Höhe eines berechtigten Schadensersatzanspruchs richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden.

8. Stornierung durch den Mieter

8.1 Der Mieter kann eine gebuchte Mietleistung vor Mietbeginn stornieren. Die Stornierung hat in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erfolgen.

8.2 Bei einer Stornierung bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn fallen keine Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

8.3 Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kann der Vermieter 50 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

8.4 Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.5 Bei Nichterscheinen des Mieters ohne vorherige Stornierung kann der Vermieter den vereinbarten Mietpreis als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.6 Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Auf einen tatsächlich erzielten Ersatzmieter oder eine anderweitige Vermietung wird ein entsprechender Erlös angerechnet.

9. Haftung des Vermieters

9.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

9.2 Der Vermieter haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.

10. Vorzeitige Rückgabe

10.1 Gibt der Mieter die mobile Sauna vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück oder beendet er die Nutzung vorzeitig, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des vereinbarten Mietpreises.

10.2 Dies gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung der Mietdauer auf einem Umstand beruht, den der Vermieter zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorsehen.

10.3 In besonderen Fällen, insbesondere bei außergewöhnlichen Wetterlagen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, können Vermieter und Mieter eine individuelle Vereinbarung über eine vorzeitige Beendigung treffen.

11. Widerrufsrecht

11.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegt.

11.2 Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn für die Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

11.3 Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegen, besteht für die entsprechende Buchung kein Widerrufsrecht.

12. Versicherung

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, vor Beginn der Mietzeit zu prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten Sachen bzw. Mietsachschäden abdeckt.

Der Versicherungsschutz sollte insbesondere auch Schäden an einer gemieteten mobilen Sauna und dem dazugehörigen Zubehör umfassen, sofern ein solcher Versicherungsschutz erforderlich ist.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung gesetzlich zulässig ist.

13.2 Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Sitz des Vermieters in 29471 Gartow als Gerichtsstand vereinbart.

13.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Vermieter:
Hermann Fohrmann
Mobile Sauna im Wendland
Am Ortfeld 12
29471 Gartow